Privatdozent * Dr. med. Matthias Haslbeck

Geboren 1966 in München, verheiratet, 3 Kinder.

Medizinstudium an der LMU-München, Ausbildung und ärztliche Tätigkeit an der Universitätsklinik Erlangen-Nürnberg, dort zuletzt Oberarzt und Leiter der Ambulanz für Bewegungsstörungen. Forschungstätigkeit und zahlreiche Publikationen auf dem Gebiet der Erkrankungen der peripheren Nerven, Muskelerkrankungen, Schlaganfall und Schmerztherapie.

Behandlungsspektrum: alle neurologischen Erkrankungen

Spezialgebiete: Bewegungsstörungen und Botulinumtoxininjektionstherapie, Erkrankungen des peripheren Nervensystems und der Skelettmuskulatur, und Epileptologie (Fokussuche, Differentialdiagnostik), Schlaganfallbehandlung und –vorsorge, Diagnostik und Therapie bei Harn- und Stuhlinkontinenz.

Mitgliedschaften: DGN, BVDN, AK-Botulinumtoxin der DGN, Deutsche Kontinenzgesellschaft.

Privatdozentin * Dr. med. Annette Kirchner

Geboren 1971 in Bonn, verheiratet, 3 Kinder.

Medizinstudium an der LMU-München, Ausbildung und ärztliche Tätigkeit an den Universitätskliniken München-Großhadern und Erlangen-Nürnberg, dort zuletzt verantwortlich für die Konsilambulanz der Neurologischen Klinik. Forschungstätigkeit und zahlreiche Publikationen auf dem Gebiet der Erkrankungen der Epilepsie, Schmerztherapie und des peripheren Nervens.

Behandlungsspektrum: alle neurologischen Krankheitsbilder

Spezialgebiete: Epilepsie (Therapie, Fokussuche und Differentialdiagnostik), Differentialdiagnostik von Bewußtseinsstörungen, periphere Neurologie.

Mitgliedschaften: DGN, DGNB.

Unsere freundlichen Mitarbeiterinnen,

Frau Ilse Wagner, Frau Verena Duesenberg, Elke Rappold und Saja Hameed Mohammed freuen sich auf Ihren Besuch in unserer Praxis.

* Was ist eigentlich ein Privatdozent?

Wer an der Universität wissenschaftliche Forschung betreibt und internationale und nationale Veröffentlichungen darüber schreibt, kann sich, nachdem sie/er ein bestimmtes Programm erfüllt hat, „habilitieren“ und erwirbt so die Lehrbefugnis, ist dann zunächst Privatdozent. Sie/Er erfüllt als Hochschullehrer/in weiterhin Funktionen in Forschung und Lehre an der Universität. Erst dann kann man bei weiterer Forschungstätigkeit zum Professor berufen werden.